Spielwerk



  
 










 




 AGB




Der Veranstalter stellt sicher, dass das Spielgelände genehmigt und verkehrsfrei ist. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass sich keine für Kinder gefährlichen Gegenstände und Bauwerke auf dem Gelände befinden, evtl. Spielgeräte müssen den Sicherheitsanforderungen für öffentliche Spielplätze entsprechen. Eine problemlose Zu- und Abfahrt ist zu gewährleisten.

Unser Angebot versteht sich als Bestandteil Ihrer Veranstaltung. Durch die Tätigkeit unseres Personals wird der Veranstalter nicht von der allgemeinen Haftung als Veranstalter befreit. Von den Betreuerinnen und Betreuern wird keine Aufsichtspflicht übernommen. Der Veranstalter hat auf dem Spielgelände für ausreichende Aufsicht zu sorgen und/oder durch entsprechende Hinweise die Eltern bzw. Begleitpersonen der Kinder auf ihre Aufsichtspflicht aufmerksam zu machen. Der Veranstalter hat für einen ausreichenden Unfallversicherungsschutz zu sorgen. Für etwa auftretende Körper- und Sachschäden, die bei der Inanspruchnahme unserer Angebote entstehen, haften wir nur, wenn Schäden durch schadhafte Gegenstände oder durch Verschulden unseres Personals verursacht werden.
Bei Absage durch den Veranstalter werden folgende Kostenerstattungen fällig: Bis 20 Tage vor der Veranstaltung: 40 %, bis 5 Tage vorher: 60 % des vereinbarten Preises, danach der volle Preis.
Gerichtsstand ist Hanau.